Die Verordnung 261/2004 ist der wichtigste europäische Rahmen, der gemeinsame Regeln für die Entschädigung und den Schutz der Rechte von Fluggästen festlegt, wenn deren Flug annulliert, verspätet oder überbucht ist. Diese Verordnung legt die Ansprüche von Fluggästen auf Entschädigung für den Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten fest, die durch lange Flugverspätungen entstehen.
Die Verordnung gilt für Fluggäste, die mit
Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest, dass Ausgleichszahlungen für annullierte oder verspätete Flüge in bar, per elektronischer Überweisung, Banküberweisung oder Scheck erfolgen sollten. Fluggesellschaften können zwar Gutscheine als Ausgleich anbieten, doch muss es sich dabei um eine finanzielle Entschädigung handeln, es sei denn, der Fluggast stimmt dem zu.
Die Höhe der Entschädigung, die eingefordert werden kann, liegt zwischen 250 und 600 € und richtet sich nach der Länge der Verspätung und der Flugstrecke. Die Höhe der Entschädigung steht nicht im Zusammenhang mit dem Ticketpreis.
Die folgende Tabelle zeigt die Entschädigungsbeträge, die Sie je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung einfordern können.
FLUGDISTANZ | VERSPÄTUNG | BETRAG |
---|---|---|
Bis zu 1.500 km | 3 Stunden oder mehr | 250 € |
1,500 km-3,500 km | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
Mehr als 3.500 km | 3-4 Stunden | 300 € |
Mehr als 3.500 km | Mehr als 4 Stunden | 600 € |
Wenn Ihr Flug zwischen Europa und Nordamerika entschädigungsberechtigt ist, haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf 600 € pro Ticket. Wenn Sie beispielsweise mit vier Familienmitgliedern reisen, haben Sie Anspruch auf insgesamt 2400 €. Denken Sie daran, dass diese Regelung GESETZLICH vorgeschrieben ist. Sie müssen nicht unbedingt EU-Bürger sein, um diese Entschädigung zu beantragen und zu erhalten. Es gibt keine Einschränkungen aufgrund Ihres Wohnortes. Wir haben viele Kunden, die in den USA und Kanada leben und von Fluggesellschaften entschädigt wurden.
Die Fluggesellschaften kennen die Rechtslage und wissen, was sie gemäß der EU-Verordnung zahlen müssen. Wenn Sie jedoch keinen Anspruch geltend machen, bieten sie kaum eine Zahlung an. Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld und fordern Sie, was Ihnen zusteht. Diese Zahlung ist eine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten. Das Geld gleicht die verschwendete Zeit zwar nicht aus, aber es hilft auf jeden Fall.
Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn eine Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird. Außergewöhnliche Umstände, die nicht vorhersehbar waren, wie z. B. extreme Wetterbedingungen, Terroranschläge, Streiks und Sabotage. Wir möchten Sie jedoch daran erinnern, dass Sie auch im Falle eines außergewöhnlichen Umstands Anspruch auf Entschädigung haben können. Vergessen Sie nicht, dass die Regel besagt, dass die Fluggesellschaft den Flug durchführen muss, sobald der außergewöhnliche Umstand vorbei ist.
Für kompliziertere Fälle, wie z. B. das Verpassen eines Anschlussflugs oder Flüge, die von mehreren Fluggesellschaften durchgeführt werden, benötigen Sie möglicherweise etwas Vorwissen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail oder Online-Chat an eines unserer erfahrenen Teams von Experten für Reiserecht, um sich kostenlos beraten zu lassen.