Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Flugentschädigung

FAQs zur Flugentschädigung

Im Allgemeinen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft, wenn:

  • Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war
  • Ihr Flug kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) storniert wurde
  • Ihnen die Beförderung verweigert wurde
  • Sie einen Anschlussflug verpasst haben
  • Die Fluggesellschaft Ihr Gepäck verloren oder beschädigt hat
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte im Abflugland.

Ja – bei außergewöhnlichen Umständen besteht möglicherweise kein Anspruch auf Entschädigung. Dazu zählen Flüge, die aufgrund von extremen Wetterbedingungen, Problemen mit der Flugsicherung, politischen Ereignissen oder ähnlichen Situationen verspätet sind, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen.

Allerdings berufen sich viele Fluggesellschaften häufig auf außergewöhnliche Umstände, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Es ist daher ratsam, den Status Ihres Fluges von einem Experten prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Ja, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden sind Fluggesellschaften in vielen Ländern verpflichtet, angemessene Kosten für Mahlzeiten, Erfrischungen, Transport und Unterkunft zu übernehmen – abhängig von der Dauer der Verspätung.

Falls Ihnen durch die Verspätung Ausgaben entstanden sind, bewahren Sie bitte alle Quittungen auf, da diese als Nachweis erforderlich sind. Beachten Sie, dass Ausgaben für Alkohol, luxuriöse Mahlzeiten oder hochpreisige Hotels in der Regel nicht erstattet werden.

Die Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge kann zwischen einigen hundert und über 2.000 Dollar liegen. Der genaue Betrag hängt davon ab, von wo Ihr Flug startet oder wohin er geht und welche Entschädigungsgesetze in diesem Land gelten.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Flugentschädigungsrechner, um den Betrag zu berechnen, der Ihnen zusteht.

Fluggesellschaften zögern oft, Entschädigungen zu zahlen. Sie geben ungültige Gründe an oder verzögern und verweigern Ihren Anspruch. Der Versuch, allein mit der Fluggesellschaft zu verhandeln, ist vergleichbar mit einem Gerichtsverfahren ohne Anwalt. Viele Fluggesellschaften versuchen, Zahlungen zu vermeiden oder bieten weniger an, als Ihnen rechtlich zusteht – oft, weil sie die Vorschriften besser kennen. Bei der Zusammenarbeit mit Rechtsexperten ist es jedoch unwahrscheinlicher, dass diese Taktik Erfolg hat. Unsere Anwälte stützen sich auf Präzedenzfälle und unabhängige Flughafendaten, die nicht angefochten werden können. Dank unseres Netzwerks von Anwälten in über 30 Ländern haben wir die rechtlichen Mittel, um Ansprüche durchzusetzen. Der sicherste Weg, Ihre Entschädigung einzufordern, ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtspartner wie Click2Refund. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch zu beschleunigen und maximieren Ihre Erfolgschancen.

In den meisten Ländern haben Sie mindestens zwei Jahre Zeit, um nach einer Flugunterbrechung Entschädigung zu beantragen. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen – doch auch bei Flügen, die vor einigen Jahren stattfanden, lohnt sich ein Antrag.

In einigen Ländern, wie Schweden, können Sie sogar bis zu 10 Jahre lang Ansprüche geltend machen. Wenn Sie unsicher Sind, prüfen Sie die länderspezifischen Fristen in unserer Übersicht.

FAQs zur Funktionsweise von Click2Refund

Click2Refund ist ein führendes Unternehmen in der Branche, weil unser Expertenteam die Vorschriften für Fluggastrechte genau kennt. Dank unserer Spezialisierung in diesem Bereich erzielen wir für unsere Kunden die höchsten Erfolgsquoten.

Wir beobachten kontinuierlich weltweite Gesetzesänderungen und passen unsere Strategien entsprechend an, um bestmögliche Ergebnisse zu gewährleisten. Click2Refund bietet die niedrigste Provision auf dem Markt und eine außergewöhnliche Erfolgsquote von 98 %. Unser Fachwissen und unser Engagement im Kundenservice machen uns zum idealen Partner für Ihre Forderung.

Wenn Sie glauben, Anspruch auf eine Entschädigung von einer Fluggesellschaft zu haben, füllen Sie einfach unser Formular für Flugverspätungen aus . Dafür benötigen Sie die grundlegenden Flugdaten – einschließlich der Fluggesellschaft, des Abflugdatums und des Flugcodes.

Ab diesem Punkt übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft, um Ihre Entschädigung durchzusetzen. Sie können den Status Ihres Antrags jederzeit einsehen. Falls Sie erfolgreich sind, überweisen wir Ihnen das Geld und ziehen unsere Servicegebühr ab. Wird Ihr Antrag abgelehnt, entstehen für Sie keine Kosten.

Ja! Unser Ziel ist es, die höchstmögliche Entschädigung für Sie zu sichern – einschließlich angemessener Kosten, die durch die Flugunterbrechung entstanden sind. Dazu zählen Ausgaben für Mahlzeiten, Hotelübernachtungen, Transport und Telefonkosten, wenn Sie aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung gestrandet waren oder sich in der Nähe des Flughafens aufhalten mussten.

In solchen Fällen bitten wir Sie möglicherweise um zusätzliche Nachweise, wie z. B. Quittungen, um Ihre Ausgaben zu belegen.

Ja, selbstverständlich. Auch wenn Ihr spezielles Reiseproblem nicht direkt unter die bestehenden Entschädigungsregelungen fällt, prüfen wir die Einzelheiten gerne kostenlos. Unsere Experten wissen, dass es außergewöhnliche Situationen geben kann, und helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten anhand Ihrer individuellen Umstände zu bewerten. Reichen Sie Ihren Fall einfach über diesen Link ein.

Ja, wir können Ihnen auch dann helfen, wenn die Fluggesellschaft Ihren Antrag bereits abgelehnt hat. Wir raten jedoch davon ab, eigenständig zu handeln – nach der ersten Ablehnung bleibt oft nur der Rechtsweg, der länger dauert und eine geringere Erfolgsquote aufweist. Fluggesellschaften lehnen berechtigte Ansprüche häufig mit fadenscheinigen Begründungen ab, wenn sie direkt von Passagieren eingereicht werden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung darin, abgelehnte Anträge erfolgreich anzufechten, und unterstützen Sie sowohl im Berufungsprozess als auch bei der Prüfung alternativer Möglichkeiten. Unser Team analysiert die Antwort der Fluggesellschaft, bewertet die Umstände Ihres Antrags und legt die beste Vorgehensweise fest.

Lassen Sie sich von einer anfänglichen Ablehnung nicht entmutigen – oft gibt es noch Chancen, einen überzeugenden Fall vorzulegen und die Forderung durchzusetzen. Die Inanspruchnahme der Rechtsdienste von Click2Refund sorgt für einen reibungslosen und stressfreien Ablauf, der den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zur Entschädigung vereinfacht. So vermeiden Sie langwierige Verfahren und Unsicherheiten.

Ja, selbstverständlich. Wir bearbeiten auch Ansprüche für vergangene Flugunterbrechungen, selbst wenn diese schon länger zurückliegen. Liegt Ihr Flug mehr als ein Jahr zurück, prüfen wir die Verjährungsfrist im jeweiligen Land, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch noch gültig ist.

Unser erfahrenes Team ist auf rückwirkende Fälle spezialisiert und bewertet Ihren Anspruch auf Grundlage der zum Zeitpunkt Ihres Fluges geltenden Vorschriften.

Nein! Die Überprüfung des Status Ihrer Forderung ist bei uns völlig kostenlos. Wir arbeiten auf Basis des „No-Win-No-Fee“-Prinzips – das bedeutet, es fallen keine Vorauszahlungen an, und wir benötigen keine Kreditkarteninformationen.

Unser Honorar wird nur im Erfolgsfall von Ihrer Entschädigung abgezogen. So können Sie Ihren Anspruch ohne finanzielle Risiken durchsetzen – und unsere Interessen sind direkt mit Ihren verknüpft. Da unser Erfolg von Ihrem Anspruch abhängt, setzen wir alles daran, Ihre Entschädigung zu maximieren.

Nein. Dies ist ein zentraler Bestandteil unseres Erfolgsbeteiligungsmodells. Im unwahrscheinlichen Fall, dass wir keine Erstattung von der Fluggesellschaft erwirken, fallen für Sie keine Gebühren an.

Sie zahlen nur dann für unsere Dienste, wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine finanzielle Entschädigung gewährt. Unser Fokus liegt darauf, Entschädigungen von den Fluggesellschaften zu sichern – nicht darauf, Gebühren von unseren Kunden zu erheben.

Wir benötigen die grundlegenden Fluginformationen von Ihrer Bordkarte – einschließlich der Fluggesellschaft, des Abflug- und Ankunftsflughafens sowie der Reisedaten. Zusätzlich bitten wir um Ihre Kontaktinformationen.

Mit diesen Basisdaten können wir Ihre Anspruchsberechtigung schnell prüfen. Sollte ein Anspruch bestehen, fordert unser Team gegebenenfalls weitere Unterlagen an, wie z. B. Ihre Bordkarte, Nachweise über Flugdaten oder Quittungen.

Einige Fluggesellschaften verlangen außerdem eine Kopie Ihres Führerscheins oder die erste Seite Ihres Reisepasses sowie Ihre Adresse, um Ihren Anspruch zu bestätigen.

Ja, unser Team ist mehrsprachig und unterstützt Kunden in verschiedenen Sprachen. Wir stellen bei Bedarf übersetzte Unterlagen und Korrespondenz zur Verfügung. Da wir wissen, dass Sprachbarrieren eine Hürde darstellen können, bemühen wir uns, umfassende Unterstützung zu bieten.

Unsere Website und die Hauptkommunikationskanäle sind zwar auf Englisch, doch unser Team spricht fließend Spanisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Portugiesisch. Falls Sie Unterstützung in einer anderen Sprache benötigen, die nicht aufgeführt ist, lassen Sie es uns wissen – wir werden unser Bestes tun, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden.

Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 96 Tage. Der genaue Zeitrahmen kann jedoch je nach den Umständen Ihrer Forderung variieren.

Nach Einreichung Ihres Antrags prüfen wir alle Fälle innerhalb von 24 Stunden manuell, um die Anspruchsberechtigung zu bestätigen. Ist dies der Fall und sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, informieren wir Sie über die nächsten Schritte. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, hängt die Bearbeitungszeit von der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

Die meisten unkomplizierten Fälle lassen sich schneller lösen. Falls die Fluggesellschaft Ihren Anspruch bestreitet, bringen wir den Fall gegebenenfalls vor Gericht und setzen uns in Ihrem Namen für Ihre Entschädigung ein. In solchen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern. Wir verfolgen Ihren Anspruch in vollem Umfang der gesetzlichen Möglichkeiten – unabhängig davon, wie lange es dauert.

Sobald die Entschädigung auf unserem Konto eingeht, benachrichtigen wir Sie umgehend und überweisen den Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Für europäische Forderungen gemäß EC261/2004 erfolgt die Erstattung in Euro nach den Standards des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA). Bei internationalen Forderungen, die anderen Vorschriften unterliegen, wird der genehmigte Betrag zum aktuellen Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung in die gewünschte Währung umgerechnet.

Den Status Ihrer Forderung können Sie jederzeit auf unserer Website einsehen. Melden Sie sich einfach mit Ihrer Antragsnummer und Ihrem Passwort in Ihrem Click2Refund-Konto an. Dort erhalten Sie folgende Informationen:

  • Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags
  • Hochgeladene Nachrichten und Dokumente zu Ihrem Fall
  • Aktualisierungen und Kommentare des zuständigen Click2Refund-Vertreters

Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden und senden Ihnen die Ergebnisse Ihrer Beschwerde per E-Mail. Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir begleiten Sie durch jeden Schritt!

Wir verpflichten uns, die höchsten Standards für Datensicherheit und Datenschutz zu wahren. Unsere umfassenden Sicherheitsmaßnahmen beinhalten:

  • Verschlüsselte Datenspeicherung und -übertragung – schützt sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff
  • Eingeschränkter Zugriff – nur autorisierte Mitarbeiter haben Zugriff auf Ihre Daten, um einen sicheren Umgang zu gewährleisten
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – darunter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ihre Kontaktinformationen, Reiseunterlagen und Finanzdaten sind bei Click2Refund in sicheren Händen.

In bestimmten Situationen können wir Ihren Entschädigungsantrag möglicherweise nicht weiterverfolgen:

  • Wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass die Unterbrechung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und sie von der Entschädigungspflicht befreien.
  • Wenn Sie trotz wiederholter Aufforderung nicht die erforderlichen Unterlagen oder Informationen bereitstellen, die zur Begründung Ihres Anspruchs notwendig sind.
  • Wenn Sie sich entscheiden, den Antrag zurückzuziehen oder unsere Dienste zu beenden, bevor eine endgültige Lösung erzielt wurde.

Sollte einer dieser Fälle eintreten, werden wir Sie umgehend benachrichtigen und darüber informieren, dass Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann.

Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Falls Sie unsere Dienste beenden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Ihren Fallmanager mit einem klaren Hinweis darauf, dass Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss kündigen möchten.

Bitte beachten Sie: Ein Rücktritt von der Vereinbarung ist nicht mehr möglich, wenn wir Ihren Antrag bereits an die Fluggesellschaft übermittelt haben.

Häufig gestellte Fragen zur Einreichung Ihres Antrags

Nein. Wir empfehlen dringend, nur mit einem einzigen Schadensdienstleister zusammenzuarbeiten, um eine zügige Entschädigung zu gewährleisten. Die Bearbeitung desselben Anspruchs durch zwei Unternehmen kann den Prozess verkomplizieren – Fluggesellschaften nutzen diese Situation oft aus, um Zahlungen zu vermeiden. Sollten wir feststellen, dass Ihr Fall bereits einem anderen Schadenregulierungsunternehmen zugewiesen wurde, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten für unsere geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen.

Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, können Sie Ihre Unterlagen entweder über Ihr Online-Dashboard oder per E-Mail hochladen. Gescannte Kopien oder Fotos von Tickets, Quittungen und anderen Dokumenten sind ausreichend und vermeiden Verzögerungen durch den Postversand. Falls Sie keine physischen Unterlagen besitzen, unterstützt Sie unser Team gerne dabei, die erforderlichen Informationen direkt von Fluggesellschaften oder Buchungswebseiten abzurufen – damit der Entschädigungsprozess so reibungslos wie möglich verläuft.

Eine Buchungsnummer – auch als Record Locator oder Reservierungscode bekannt – ist eine eindeutige Kennung, die Ihrem Flugticket zugewiesen wird. Sie besteht in der Regel aus 6 Zeichen. So finden Sie Ihre Buchungsnummer:

  • Auf Ihrem Ticket oder Ihrer Bordkarte
  • In der Bestätigungs-E-Mail, die Sie nach der Flugbuchung erhalten haben
  • In Ihrem Online-Konto oder Buchungsportal der Fluggesellschaft oder des Reisebüros

Falls Sie Ihre Buchungsnummer nicht finden können, wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft oder das Reisebüro. Die Buchungsnummer ermöglicht es uns, die Details Ihrer Flugbuchung schnell zu identifizieren und Ihren Anspruch effizient zu bearbeiten.

Eine E-Ticket-Nummer – auch elektronische Ticketnummer genannt – ist eine eindeutige Kennung für Ihr Flugticket. Sie besteht in der Regel aus 13 Ziffern und dient als Referenz für Ihr elektronisches Ticket. So finden Sie Ihre E-Ticket-Nummer:

  • Auf Ihrem Ticket oder Ihrer Bordkarte
  • In der Bestätigungs-E-Mail, die Sie nach der Flugbuchung erhalten haben
  • In Ihrem Online-Konto oder Buchungsportal der Fluggesellschaft oder des Reisebüros

Falls Sie Ihre E-Ticket-Nummer nicht finden können, wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft oder das Reisebüro. Diese Nummer ermöglicht es uns, die relevanten Informationen zu Ihrer Flugbuchung abzurufen und Ihren Anspruch effizient zu bearbeiten.

Ja, Sie können den Entschädigungsprozess auch ohne Ihr Flugticket starten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Flugdaten anhand anderer Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Bordkarten oder Reisedokumenten zu ermitteln.

Reichen Sie einfach alle verfügbaren Informationen zur ersten Prüfung ein. Unser Team begleitet Sie durch die nächsten Schritte, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags sicherzustellen.

Für Gruppen ab 10 Reisenden können Sie über Click2Refund einen gemeinsamen Antrag einreichen, in dem die Daten aller betroffenen Mitreisenden erfasst werden. Dies vereinfacht die Dokumentation und beschleunigt den Prozess im Vergleich zu einzelnen Anträgen.

Ihr Fallmanager berät Sie zu den erforderlichen Unterlagen für jeden Mitreisenden und zur Zustimmung zur Vertretung. Zudem unterstützt er Sie bei der Auszahlung der Entschädigung, sobald der Gruppenantrag erfolgreich ist.

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn die Fluggesellschaft Sie bezüglich Ihres Falls kontaktiert. Besprechen Sie keine Vergleichssummen und schließen Sie keine Vereinbarungen, bevor Sie mit Ihrem Fallmanager gesprochen haben. Fluggesellschaften bieten oft Beträge an, die unter dem liegen, was Ihnen gesetzlich zusteht, und versuchen, sich zu Ihren Ungunsten zu einigen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben, falls die Fluggesellschaft verhandeln möchte. Falls wir Ihren Fall bereits bearbeiten oder rechtliche Schritte eingeleitet haben und Sie eine private Einigung erzielen, können zusätzliche Anwaltskosten anfallen, die zu unserem Honorar hinzukommen.

Wenn sich die Fluggesellschaft weigert, eine berechtigte Entschädigung zu leisten, leiten wir den Fall an die zuständigen Aufsichtsbehörden weiter oder ergreifen in Ihrem Namen rechtliche Schritte. Unsere juristischen Partner prüfen den Fall sorgfältig und beraten Sie zur besten Vorgehensweise, um Ihre Entschädigung durchzusetzen.

Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden und holen Ihre Zustimmung ein, bevor wir rechtliche Schritte einleiten.

Nein, Sie tragen keine Gerichtskosten, wenn unsere Anwälte den Prozess nicht gewinnen. Unser Erfolgsbeteiligungsmodell stellt sicher, dass Sie nur dann ein Honorar zahlen, wenn wir in Ihrem Namen erfolgreich eine Entschädigung durchsetzen. Bleibt die Klage erfolglos, entstehen für Sie keine Kosten.

Wir sind uns der finanziellen Belastung bewusst, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann. Deshalb haben wir unsere Dienstleistungen so gestaltet, dass Sie vor zusätzlichen Ausgaben geschützt sind. Indem wir Ihre Anwaltskosten im Voraus übernehmen, stimmen wir unsere Interessen mit Ihren ab und minimieren Ihr Risiko.

Genehmigte Entschädigungen zahlen wir sicher per elektronischer Banküberweisung direkt auf das von Ihnen angegebene Konto in Ihrer Landeswährung aus. Alternativ bieten wir Zahlungen per PayPal, Scheck oder E-Transfer für Kunden in Kanada an.

Wir überweisen in mehr als 140 Länder. Für europäische Forderungen in Euro nutzen wir die SEPA-Standards, um kostengünstige grenzüberschreitende Zahlungen zu gewährleisten.

Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich – unser Honorar wird ausschließlich von dem Betrag abgezogen, den wir bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Forderung erhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Flugentschädigungsverordnung

Die Entschädigung von Fluggästen wird von nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden gemäß dem Montrealer Übereinkommen (MC99) geregelt – einem globalen Vertrag, der Fluggastrechte in über 135 Ländern schützt.

Das Übereinkommen legt allgemeine Leitlinien fest, die von Luftfahrtbehörden in nationale Gesetze überführt werden. Daher ähneln sich viele Entschädigungsgesetze weltweit, unterscheiden sich jedoch in der Höhe der Entschädigung und den Berechnungsmethoden.

Das bekannteste Gesetz ist die EG 261/2004, die von der EU erlassen wurde und in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich mit Verordnung UK-261 eigene Vorschriften eingeführt, die unter ähnlichen Bedingungen vergleichbare Entschädigungsbeträge vorsehen.

In den USA regelt das Verkehrsministerium (DOT) lediglich die Rückerstattung von Flugtickets, bietet jedoch keine Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge. lediglich die Rückerstattung von Flugtickets, bietet jedoch keine Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge. Kanada verfügt über eigene Vorschriften, die Entschädigungen für Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung vorsehen.

Auch Länder wie Serbien, Brasilien, die Türkei, Israel, und Saudi-Arabien haben spezifische Vorschriften zu Fluggastrechten, die je nach Region unterschiedliche Entschädigungsbeträge festlegen. Unsere Experten kennen die Feinheiten der gesetzlichen Bestimmungen in jedem Land und sorgen dafür, dass Sie Ihren maximalen Anspruch erhalten.

Ja! Verordnungen wie EG 261 in Europa und viele andere basieren auf dem Abflug- oder Ankunftsflughafen, nicht auf der Staatsangehörigkeit des Fluggastes. Wenn Ihr Flug beispielsweise an einem EU-Flughafen endet, haben Sie gemäß EG 261 Anspruch auf Entschädigung – unabhängig von Ihrer Nationalität.

In einigen Fällen können Sie unter mehrere Gesetze fallen. So gelten die kanadischen Vorschriften auch für Flüge, die von kanadischen Flughäfen abgehen. Ein Flug von Kanada in die EU fällt daher sowohl unter kanadisches als auch unter EU-Recht.

In solchen Situationen kann nur bei einer Luftfahrtbehörde ein Anspruch geltend gemacht werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, herauszufinden, welches Recht für Ihren Fall am vorteilhaftesten ist.

Einige Gesetze zur Flugentschädigung decken den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck ab. Falls dies nicht zutrifft, können Sie auf Grundlage des Montrealer Übereinkommens eine Entschädigung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck beantragen.

In den meisten Ländern haben Sie mindestens 2 Jahre Zeit, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Die Verjährungsfristen variieren jedoch je nach Land. Beispielsweise beträgt die Frist in Belgien nur ein Jahr, während Sie nach britischem Recht bis zu sechs Jahre Zeit haben, eine Klage einzureichen.

Bestreitet die Fluggesellschaft eine berechtigte Forderung mit falschen Begründungen, kann der nächste Schritt die Einschaltung eines Gerichts für geringfügige Forderungen oder einer zivilrechtlichen Streitbeilegungsstelle sein. Wenn Sie Ihren Antrag bei Click2Refund eingereicht haben, übernehmen unsere erfahrenen Anwälte Ihren Fall und setzen sich für Ihr Recht auf Entschädigung ein.

Außergewöhnliche Umstände sind Situationen, die trotz aller angemessenen Maßnahmen nicht von der Fluggesellschaft verhindert werden konnten. Dazu zählen:

  • Extreme Wetterbedingungen
  • Streiks in der Flugsicherung
  • Medizinische Notfälle
  • Sicherheitsrisiken
  • Beeinträchtigungen des Luftraums

Da diese Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, besteht in solchen Fällen keine Verpflichtung zur Entschädigungszahlung. Wichtig: Fluggesellschaften berufen sich häufig auf außergewöhnliche Umstände, auch wenn sie selbst verantwortlich sind. Vertrauen Sie daher nicht blind auf deren Aussagen und prüfen Sie Ihren Anspruch sorgfältig.

Auch wenn Streiks und technische Probleme wie außergewöhnliche Umstände erscheinen, gelten Arbeitskonflikte und Störungen der Bordausrüstung in den meisten Ländern als Verantwortung der Fluggesellschaft.

Diese Störungen gehören zum regulären Betrieb und sind oft durch angemessene Wartung und Arbeitsrichtlinien vermeidbar. Dennoch wird jeder Fall individuell von unseren Rechtsexperten geprüft, um die spezifischen Umstände zu berücksichtigen.

Fluggesellschaften bieten manchmal Gutscheine als Entschädigung an. Grundsätzlich haben Sie jedoch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich einer anderen Form der Entschädigung zu.

Wichtig: Wenn Sie einen Gutschein, eine Servicegutschrift oder eine andere nicht-monetäre Entschädigung akzeptieren, könnten Sie damit rechtlich auf Ihren Anspruch auf finanzielle Entschädigung verzichten. Wir empfehlen dringend, keine alternativen Entschädigungen anzunehmen, bevor Sie sich mit einem Experten wie Click2Refund beraten haben.

Ja, aber nur, wenn die Verspätung weniger als vier Stunden beträgt. Fluggesellschaften dürfen die Entschädigung um 50 % kürzen, wenn die Ankunftsverspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

In allen anderen Fällen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, den vollen Entschädigungsbetrag zu zahlen.

FAQs zum Anspruch auf Flugentschädigung

Ja, auch Flüge, die Teil eines Pauschalangebots sind, können entschädigungsberechtigt sein. Reichen Sie Ihren Antrag bei uns ein, und wir prüfen Ihre gesamte Reiseroute, um Ihre Ansprüche zu klären.

Wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung.

Ja. Die Fluggesellschaft ist für Verspätungen und Annullierungen verantwortlich – Reisebüros fungieren lediglich als Vermittler zwischen Passagieren und Fluggesellschaften.

Ihr Anspruch auf Entschädigung hängt von den Details des Fluges ab, nicht davon, wie oder wo Sie das Ticket erworben haben. Fluggäste gelten aus Sicht der Aufsichtsbehörden als Kunden der Fluggesellschaft, unabhängig davon, bei welchem Anbieter das Ticket gekauft wurde.

Auch bei Anschlussflügen haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursacht hat, ist für die Entschädigung verantwortlich.

Wir ermitteln, welche Fluggesellschaft für die Verspätung zuständig ist und was die Ursache war. So stellen wir sicher, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht – unabhängig davon, ob an Ihrer Reise eine oder mehrere Fluggesellschaften beteiligt waren.

Ja! Auch bei Codeshare-Flügen – bei denen eine Fluggesellschaft Sitze auf einem Flug einer anderen Airline verkauft – besteht ein Entschädigungsanspruch. In der Regel ist die ausführende Fluggesellschaft für die Verspätung und somit für die Entschädigung verantwortlich.

Click2Refund prüft die Flugpläne, vertraglichen Verantwortlichkeiten und die Details des Codeshare-Fluges, um den Grad der Beteiligung der einzelnen Fluggesellschaften zu bestimmen und Ihren Anspruch zu klären.

Ja, Sie haben Anspruch auf Entschädigung – unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat. Ihr Anspruch basiert darauf, dass Sie persönlich von der Flugunterbrechung betroffen waren.

Falls eine andere Person das Ticket erworben hat, können wir Unterlagen anfordern, die Ihren Namen auf dem Ticket bestätigen. Die Entschädigung steht jedoch weiterhin Ihnen als Reisendem zu, da Sie die Verspätung oder Annullierung erlebt haben.

Wenn eine Fluggesellschaft Sie wegen einer Verspätung oder Annullierung auf einen anderen Flug umbucht, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Verspätung zwischen der ursprünglich geplanten und der tatsächlichen Ankunftszeit nach der Umbuchung.

Flugunterbrechung minderjährig waren. Es ist erforderlich, nachzuweisen, dass die Kinder mit Ihnen gereist sind – etwa durch Kopien von Reisedokumenten, in denen Sie als begleitende erwachsene Person aufgeführt sind.

Falls die Beziehung zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind in den Unterlagen nicht eindeutig ersichtlich ist, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Click2Refund sorgt dafür, dass die Entschädigung ordnungsgemäß ausgezahlt oder im Namen des Kindes verwaltet wird. In solchen Fällen müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte die erforderlichen Dokumente unterzeichnen, um den Anspruch im Namen des Minderjährigen geltend zu machen.

Ja, jeder Reisende, der von derselben Flugverspätung, Annullierung oder Unterbrechung betroffen war, kann einen individuellen Antrag über Click2Refund stellen.

Dies gilt sowohl für alle erwachsenen Mitreisenden als auch für Kinder, die zum Zeitpunkt des Vorfalls Teil Ihrer Reisegruppe waren. Alle Ansprüche werden einzeln bearbeitet, auch wenn sie sich auf denselben Vorfall beziehen.

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