Reisen ist eine der besten Maßnahmen, die Sie für Ihre körperliche und geistige Gesundheit ergreifen können. Der Vorteil des Reisens ist die Bewegung, da Sie ständig unterwegs sind. Wenn Sie verreisen, kommen Sie viel herum, denn es gibt jede Menge Orte zu sehen und Dinge zu tun.
Natürlich gibt es auch stressige Momente, wenn man auf Reisen ist. Wenn Sie gerne reisen und sich über Flugverspätungen und andere ärgerliche Vorkommnisse ärgern, ist es immer hilfreich, seine Rechte zu kennen, wenn Fluggesellschaften Fehler machen. Anstatt am Gate lauthals zu schimpfen, ist es vielleicht hilfreich, einige allgemeine Tipps zu kennen, die sich auf das Verbraucherschutzgesetz für Fluggäste der Europäischen Union (EU) stützen. Reisende in Europa haben gesetzlich die Gewissheit, dass Fluggesellschaften ihren Kunden gegenüber korrekt handeln müssen.
Bei einer erheblichen Flugverspätung (mehr als zwei Stunden) müssen Fluggesellschaften Ihnen Folgendes zur Verfügung stellen, wenn Sie einen Flug bei einer europäischen Fluggesellschaft oder einen Flug gebucht haben, der von der Europäischen Union (EU), dem Vereinigten Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz aus gestartet ist.
Ihre Fluggesellschaft muss Ihnen Folgendes zur Verfügung stellen:
Die Fluggesellschaft sollte Gutscheine ausstellen, mit denen Sie diese Dinge am Flughafen erhalten können. Sie müssen das Personal der Fluggesellschaft darum bitten, wenn Ihnen keine Hilfe angeboten wird.
Bei einer erheblichen Flugverspätung (mehr als zwei Stunden) müssen Fluggesellschaften Ihnen Folgendes zur Verfügung stellen, wenn Sie einen Flug bei einer europäischen Fluggesellschaft oder einen Flug gebucht haben, der von der Europäischen Union (EU), dem Vereinigten Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz aus gestartet ist.
Wenn Sie am Flughafen keine Hilfe erhalten, bewahren Sie die Quittungen für die Ausgaben auf und versuchen Sie, diese später bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Fluggesellschaften zahlen nur für „angemessene, notwendige und geeignete“ Ausgaben – für teure Mahlzeiten, alkoholische Getränke oder Luxushotels erhalten Sie keine Erstattung.
Sie haben bereits einen Rechtsanspruch auf Verpflegung, Getränke, Telefonate und Unterkunft, wenn der Flug zwei Stunden oder länger verspätet ist.
Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, z. B. wenn nicht genügend Buchungen eingegangen sind oder ein technischer Defekt vorlag. Bei der Entschädigung wird die Verspätung als Zeitspanne zwischen der planmäßigen Ankunftszeit und der tatsächlichen Ankunftszeit am Endziel definiert. Die maßgebliche Ankunftszeit entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die erste Tür des Flugzeugs geöffnet wurde, damit die Fluggäste das Flugzeug verlassen können
Die meisten Fluggesellschaften bieten nicht die Entschädigung an, die Ihnen zusteht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie sie nicht erhalten können. Sie müssen nur danach fragen und Ihre Ansprüche geltend machen.
Die Entschädigung wird nicht gezahlt, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Sie erhalten keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Terrorismus, Sabotage, eine Fehlfunktion des Flughafenradars oder einen Streik zurückzuführen ist
Sie haben Anspruch auf eine bestimmte Entschädigungssumme, die von der Flugstrecke abhängt. Prüfen Sie, wie viel Ihnen zusteht
FLUGDISTANZ | VERSPÄTUNG | BETRAG |
---|---|---|
Bis zu 1.500 km | 3 Stunden oder mehr | 250 € |
1,500 km-3,500 km | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
Mehr als 3,500 km | 3-4 Stunden | 300 € |
Mehr als 3,500 km | Mehr als 4 Stunden | 600 € |
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Flug vollständig zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten, wenn dieser 5 Stunden oder mehr Verspätung hat. Dabei spielt es keine Rolle, wer für die Verspätung verantwortlich ist. Sprechen Sie mit jemandem von der Fluggesellschaft, sobald Sie sich entschieden haben, den Flug nicht antreten zu wollen.
Wenn Sie den Flug nicht antreten:
Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen Folgendes zur Verfügung zu stellen:
Wenn Sie den Flug antreten:
Sie können eine Entschädigung von bis zu 600 € verlangen, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist – je nach Entfernung und Zielort Ihres Fluges. Es könnte die Schuld Ihrer Fluggesellschaft gewesen sein, wenn es einen technischen Flug gab oder eine Überbuchung vorlag.
Sie erhalten keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf schlechtes Wetter oder einen Streik zurückzuführen ist. Fluggesellschaften geben oft „technische Schwierigkeiten“ oder „betriebliche Umstände“ als Gründe für Verspätungen an. Die gute Nachricht ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt festgestellt hat, dass diese nicht als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, was bedeutet, dass sie nicht ausreichen, um die Fluggesellschaft von ihren Verpflichtungen gemäß EG 261 zu entbinden.