Ihr Flug kann mit Anschlussflügen verbunden sein, sodass Sie mehr als einen Flug nehmen müssen, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie beispielsweise von München über Madrid nach Rio de Janeiro fliegen möchten und Ihren Anschlussflug in Madrid verpassen, weil Ihr Flug aus München eine Stunde Verspätung hat, können Sie eine Entschädigung verlangen, solange Sie Ihr Endziel Rio de Janeiro mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen
Nach EU-Recht haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen. Um unter diese Regeln zu fallen, muss Ihr Flug entweder
(nach diesem Gesetz zählen zu den EU-Flughäfen auch die Flughäfen in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz).
Wenn Ihre Reise Flüge mit Fluggesellschaften aus verschiedenen Ländern umfasst, ist in der Regel die Nationalität der Fluggesellschaft ausschlaggebend für Ihre Rechte.
Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Verspätung Ihres ersten Fluges Ihren zweiten Flug verpassen, ist die Fluggesellschaft, die den ersten Flug durchführt, dafür verantwortlich.
Unter bestimmten Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren verpassten Anschlussflug. Dies hängt davon ab, wie spät Sie an Ihrem endgültigen Ziel ankommen und was die Ursache für die Verspätung ist. Die Regeln für Entschädigungen bei verpassten Anschlüssen sind ähnlich wie bei anderen Flugverspätungen.
Wenn die Fluggesellschaft für das Verpassen des Anschlussflugs verantwortlich ist (aufgrund eines zuvor verspäteten Flugs), sollte die Fluggesellschaft einen Ersatz auf dem nächsten verfügbaren Flug sowie Folgendes bereitstellen:
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, die sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung richtet
(a) 250 € für alle Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km;
(b) 400 € für alle innergemeinschaftlichen Flüge mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und für alle anderen Flüge mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
(c) 600 € für alle Flüge, die nicht unter (a) oder (b) fallen.
FLUGDISTANZ | VERSPÄTUNG | BETRAG |
---|---|---|
Weniger als 1.500 km | 3 Stunden oder mehr | 250 € |
1,500 km bis 3,500 km | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
Mehr als 3,500 km | 3-4 Stunden | 300 € |
Mehr als 3.500 km | Mehr als 4 Stundne | 600 € |