Ihre Rechte, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird (Sie wurden im Falle einer Überbuchung von einem Flug ausgeschlossen)

Vielleicht kennen Sie die Videos aus den sozialen Medien, in denen Fluggäste aus dem Flugzeug gezerrt werden. Fluggesellschaften haben das Recht, Sitzplätze zu überbuchen, um den Gewinn zu maximieren, da sie damit rechnen, dass ein gewisser Prozentsatz der Fluggäste nicht zum Flug erscheint. Bleibt ein verkaufter Sitzplatz leer, entgeht den Fluggesellschaften die Möglichkeit, mehr Einnahmen zu erzielen. Statistische Analysen helfen Fluggesellschaften, mit diesem Szenario umzugehen.


Nach EU-Recht haben Sie bestimmte Rechte, wenn Sie von einem Flug ausgeschlossen werden. Um unter diese Regeln zu fallen, muss Ihr Flug entweder

von einem EU-Flughafen abfliegen und von einer beliebigen Fluggesellschaft durchgeführt werden oder
an einem EU-Flughafen ankommen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden (nach diesem Gesetz zählen zu den EU-Flughäfen auch die Flughäfen in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz).

Freiwilliges Verzichten auf den Flug

Wenn ein Flug überbucht ist, muss einigen Fluggästen das Boarding verweigert werden. Wenn Sie sich freiwillig melden, um auf einen späteren Flug umgebucht zu werden, liegt es an Ihnen und Ihrer Fluggesellschaft, eine Entschädigung zu vereinbaren. Oftmals unterbreiten Fluggesellschaften am Gate ein Entschädigungsangebot, das in bar oder in Form von Gutscheinen erfolgen kann.


Wenn Sie sich freiwillig melden, um auf einen späteren Flug umgebucht zu werden, haben Sie ebenfalls Anspruch auf einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung.


Wenn Sie keine Wahl haben

Wenn Sie gegen Ihren Willen nicht an Bord gelassen werden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, sofern Sie rechtzeitig für Ihren Flug eingecheckt haben.


Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge Ihres Fluges und den Zeiten der alternativen Route ab, die Ihnen angeboten wird:


Ihr Recht auf Entschädigung, wenn ein Ersatzflug angeboten wird

Die Entschädigung beträgt 250 € für alle Flüge bis 1.500 km, 400 € für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km. 600 € für alle anderen Flüge mit einer Flugstrecke von mehr als 3.500 km.


Das ausführende Luftfahrtunternehmen kann die Ausgleichszahlung um 50 % kürzen, wenn die Ankunftszeit bei Kurzstreckenflügen nicht mehr als zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen nicht mehr als drei Stunden und bei Langstreckenflügen nicht mehr als vier Stunden von der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges abweicht.


  • Für Kurzstreckenflüge unter 1.500 km:
    • -Bei einer Verspätung von weniger als zwei Stunden können Sie 125 € geltend machen
    • -Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden können Sie 250 € geltend machen
  • Für Mittelstreckenflüge mit einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 km oder für Flüge innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km:
    • -Bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden können Sie 200 € geltend machen
    • -Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie 400 € geltend machen
  • Für Langstreckenflüge über mehr als 3.500 km:
    • -Bei einer Verspätung von weniger als vier Stunden können Sie 300 € geltend machen
    • -Bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden können Sie 600 € geltend machen

Bei der Bestimmung der Entfernung ist der letzte Zielort zugrunde zu legen, an dem die Nichtbeförderung oder Annullierung die Ankunft des Fluggastes nach der planmäßigen Zeit verzögert.


Ihre sonstigen Rechte bei Nichtbeförderung

Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig gemeldet haben oder gezwungenermaßen umgebucht wurden, muss Ihre Fluggesellschaft Ihnen auch die Wahl zwischen zwei Optionen lassen


1. Wahl eines alternativen Flugs

Ihre Fluggesellschaft muss Ihnen einen alternativen Flug anbieten. Sie können entscheiden, ob Sie so schnell wie möglich oder zu einem späteren, für Sie passenden Zeitpunkt fliegen möchten. Fluggesellschaften bezeichnen dies oft als „Umleitung“.


Wenn Sie so schnell wie möglich fliegen möchten, muss Ihre Fluggesellschaft Ihnen auch während der Wartezeit auf den Flug Betreuung und Unterstützung anbieten. Dies umfasst Verpflegung, Getränke, Kommunikation und Unterkunft, falls Sie über Nacht bleiben müssen.


2. Erhalt einer Rückerstattung

Wenn Sie nicht fliegen möchten, können Sie sich stattdessen Ihr Geld zurückerstatten lassen. Sie erhalten eine Rückerstattung für alle Teile des Tickets, die Sie nicht genutzt haben.


Wenn Sie beispielsweise einen Hin- und Rückflug gebucht haben und von der Hinreise ausgeschlossen werden, können Sie sich den vollen Preis des Rückflugtickets von Ihrer Fluggesellschaft zurückerstatten lassen.


Wenn Sie sich auf halbem Weg befinden, sollte Ihre Fluggesellschaft auch einen Rückflug zu Ihrem Ausgangspunkt anbieten.