Bei erheblichen Verspätungen auf europäischen Flügen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung – es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. Statistiken zeigen, dass nur 1,5 % der Fluggäste tatsächlich die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Fliegen Sie mit einer europäischen Airline oder starten Sie von einem Flughafen im Vereinigten Königreich, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, sind Sie durch europäische Verordnungen geschützt. Verspätet sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier.
Was Sie für Ihren Entschädigungsantrag benötigen
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Entschädigungsanspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen
Wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, und reichen Sie Ihren Antrag beim Kundendienst ein. Falls Sie Ihr Ticket bei Fluggesellschaft X gekauft haben, der Flug aber von Fluggesellschaft Y durchgeführt wurde, müssen Sie Ihre Forderung an Fluggesellschaft Y richten. Folgende Informationen sollten Sie dem Kundendienst zur Verfügung stellen:
Einschaltung der Zivilluftfahrtbehörde
Falls Sie nach Einreichung Ihres Antrags keine Rückmeldung von der Fluggesellschaft erhalten oder Ihr Anspruch mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände abgelehnt wird, können Sie Ihren Fall von der Zivilluftfahrtbehörde (CAA) prüfen lassen. Dies gilt für Flüge innerhalb Europas. Beachten Sie jedoch, dass Zivilluftfahrtbehörden häufig zugunsten der Fluggesellschaften entscheiden. Eine Entschädigung ist daher nicht garantiert, selbst wenn Sie Anspruch darauf haben.
Gerichtliche Schritte einleiten
Dies ist der letzte Schritt, um Ihre Entschädigung durchzusetzen. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Flug unter die entsprechende Verordnung fällt. Falls sich Ihr Flug im Vereinigten Königreich verspätet hat, können Sie eine dort ansässige Fluggesellschaft verklagen, sobald Sie eine schriftliche Ablehnung erhalten haben. Nutzen Sie dafür den Service Money Claim Online, der je nach Höhe Ihrer Forderung zwischen 25 und 60 € kostet (bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €).
Sorgen wegen Papierkram und Verfahren?
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