Entschädigung bei Flugverspätungen

Bei erheblichen Verspätungen auf europäischen Flügen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung – es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. Statistiken zeigen, dass nur 1,5 % der Fluggäste tatsächlich die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht. Fliegen Sie mit einer europäischen Airline oder starten Sie von einem Flughafen im Vereinigten Königreich, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, sind Sie durch europäische Verordnungen geschützt. Verspätet sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier.


Was Sie für Ihren Entschädigungsantrag benötigen

              Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie folgende Punkte beachten:


  • - Halten Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente bereit.
  • - Notieren Sie Ihre Buchungsreferenznummer.
  • - Erkundigen Sie sich nach dem Grund für die Flugverspätung.
  • - Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet zu zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
  • - Notieren Sie sich die tatsächliche Ankunftszeit – maßgeblich ist die Zeit, zu der die Türen geöffnet werden, nicht die Landung.
  • - Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte zugunsten von Reisegutscheinen.
  • - Entschädigungen müssen in bar, per elektronischer Überweisung, Bankanweisung oder Scheck erfolgen. Lehnen Sie Gutscheine ab, wenn Sie eine Barauszahlung bevorzugen.
  • - Bewahren Sie Quittungen für zusätzliche Ausgaben oder finanzielle Verluste im Zusammenhang mit der Verspätung auf.
  • - Nach dem Montrealer Übereinkommen können Sie eine Rückerstattung beantragen, wenn Sie Reservierungen verpassen oder zusätzliche Reise- und Unterkunftskosten entstehen.
  • - Prüfen Sie zuerst, ob Sie für eine Entschädigung in Frage kommen – unser System ermöglicht dies in wenigen Minuten.
  • - unser System ermöglicht dies in wenigen Minuten.


  • Entschädigungsanspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen

                 Wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, und reichen Sie Ihren Antrag beim Kundendienst ein. Falls Sie Ihr Ticket bei Fluggesellschaft X gekauft haben, der Flug aber von Fluggesellschaft Y durchgeführt wurde, müssen Sie Ihre Forderung an Fluggesellschaft Y richten. Folgende Informationen sollten Sie dem Kundendienst zur Verfügung stellen:


  • - Ein Schreiben mit Ihrer Buchungsnummer, den Details der Störung (Flugnummer, Datum, Grund der Verspätung), einem Verweis auf die Verordnung und der Höhe der Entschädigung, die Ihnen zusteht
  • - Bordkarten, Reisedokumente und E-Tickets mit Buchungsnummer
  • - Kopien Ihres Personalausweises (Reisepass oder Führerschein)
  • - Quittungen für zusätzliche Ausgaben (falls zutreffend)
  • - Falls die Fluggesellschaft nicht reagiert oder eine unbefriedigende Antwort gibt, können sich Reisende an die Zivilluftfahrtbehörde (CAA) wenden.


  • Einschaltung der Zivilluftfahrtbehörde

                  Falls Sie nach Einreichung Ihres Antrags keine Rückmeldung von der Fluggesellschaft erhalten oder Ihr Anspruch mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände abgelehnt wird, können Sie Ihren Fall von der Zivilluftfahrtbehörde (CAA) prüfen lassen. Dies gilt für Flüge innerhalb Europas. Beachten Sie jedoch, dass Zivilluftfahrtbehörden häufig zugunsten der Fluggesellschaften entscheiden. Eine Entschädigung ist daher nicht garantiert, selbst wenn Sie Anspruch darauf haben.


    Gerichtliche Schritte einleiten

                  Dies ist der letzte Schritt, um Ihre Entschädigung durchzusetzen. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Flug unter die entsprechende Verordnung fällt. Falls sich Ihr Flug im Vereinigten Königreich verspätet hat, können Sie eine dort ansässige Fluggesellschaft verklagen, sobald Sie eine schriftliche Ablehnung erhalten haben. Nutzen Sie dafür den Service Money Claim Online, der je nach Höhe Ihrer Forderung zwischen 25 und 60 € kostet (bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €).


    Sorgen wegen Papierkram und Verfahren?

                  Keine Sorge – genau das ist unser Fachgebiet. Die Anwälte und Rechtsexperten von Click2Refund’s die auf Flugentschädigungen spezialisiert sind, übernehmen die gesamte juristische Abwicklung für Sie. Sie können Ihren Anspruch bequem online geltend machen – den Rest erledigen wir. Unser Service basiert auf dem No-Win-No-Fee-Prinzip: Wir werden nur bezahlt, wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten. Click2Refund’s ist mit Niederlassungen in London, Toronto und New York vertreten und verfügt über ein EU-weites Netzwerk von Anwälten, die sich für Ihre Rechte einsetzen.   Keine Kreditkarte und keine Vorauszahlung erforderlich – stellen Sie Ihren Antrag noch heute.