Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, die 2005 in Kraft trat, legt gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste fest, die von folgenden Vorkommnissen betroffen sind:
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für Flüge, die
Sie haben das Recht entweder auf:
Sie haben außerdem einen Rechtsanspruch auf:
Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen während der Wartezeit am Flughafen auf Ihren Ersatzflug bei Bedarf zu helfen. Dazu gehören:
Wenn Sie am Flughafen keine Hilfe erhalten, bewahren Sie die Quittungen für Ihre Ausgaben auf, um sie später geltend zu machen. Fluggesellschaften zahlen nur für „angemessene“ Ausgaben – für Alkohol, teure Mahlzeiten oder Luxushotels erhalten Sie kein Geld zurück.
Fluggäste können eine Entschädigung in folgender Höhe erhalten:
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist und entweder:
Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, hängt von folgenden Faktoren ab:
Wenn der Flug weniger als 7 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum annulliert wurde, haben Sie zusätzlich zur Umbuchung oder Rückerstattung Anspruch auf Entschädigung.
Bei Flugannullierungen weniger als 7 Tage vor dem erwarteten Abflugdatum können Sie eine Entschädigung für die Flugannullierung verlangen. Die Beträge sind etwas höher, um die größeren Unannehmlichkeiten widerzuspiegeln, die Sie bei einer so kurzfristigen Annullierung im Vergleich zu 7 bis 14 Tagen erleiden.
FLUGDISTANZ | DEPARTURE and ARRIVAL TIMES | ENTSCHÄDIGUNGSBETRAG |
---|---|---|
Weniger als 1.500 km | Abflug – mindestens 1 Stunde früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 2 Stunden später als der gebuchte Flug | 125 € |
Ankunft – mindestens 2 Stunden später als der gebuchte Flug | 250 € | |
1,500 km bis 3,500 km | Abflug – mindestens 1 Stunde früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 3 Stunden später als der gebuchte Flug | 200 € |
Ankunft – mindestens 3 Stunden später als der gebuchte Flug | 400 € | |
Mehr als 3.500 € | Abflug – mindestens 1 Stunde früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 4 Stunden später als der gebuchte Flug | 300 € |
Ankunft – mindestens 4 Stunden später als der gebuchte Flug | 600 € |
Wenn der Flug zwischen 7 und 14 Tagen vor dem ursprünglichen Abflugdatum annulliert wurde, haben Sie zusätzlich zu einer anderweitigen Beförderung oder einer Rückerstattung Anspruch auf eine Entschädigung.
FLUGDISTANZ | DEPARTURE and ARRIVAL TİME | ENTSCHÄDIGUNGSBETRAG |
---|---|---|
Weniger als 1.500 km | Abflug – mehr als 2 Stunden früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 2 Stunden später als der gebuchte Flug | 125 € |
Abflug – mehr als 2 Stunden früher als gebuchter Flug Ankunft – mehr als 2 Stunden später als gebuchter Flug Ankunft – mehr als 4 Stunden später als gebuchter Flug | 250 € | |
1,500 km bis 3,500 km | Abflug – mehr als 2 Stunden früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 3 Stunden später als der gebuchte Flug | 200 € |
Abflug – mehr als 2 Stunden früher als gebuchter Flug Ankunft – 3 bis 4 Stunden später als gebuchter Flug Ankunft – mehr als 4 Stunden später als gebuchter Flug | 400 € | |
Mehr als 3.500 km | Abflug – mehr als 2 Stunden früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 4 Stunden später als der gebuchte Flug | 300 € |
Ankunft – 4+ Stunden später als gebuchter Flug | 600 € |
Bitte beachten Sie auch, dass Sie, wenn der ursprüngliche Flug verspätet war und Sie auf einen Alternativflug mit einer anderen Fluggesellschaft umgebucht wurden, der mehr als 3 Stunden Verspätung hat, Ansprüche gegenüber Ihrer ursprünglichen Fluggesellschaft geltend machen können und nicht gegenüber der Ersatzfluggesellschaft.