Ihre Rechte bei Flugannullierungen

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, die 2005 in Kraft trat, legt gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste fest, die von folgenden Vorkommnissen betroffen sind:

Flugannullierung,
(erhebliche) Flugverspätung und
Nichtbeförderung bei Überbuchung,
wenn ein Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, umgebucht wird

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für Flüge, die

von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU) starten, für alle Fluggesellschaften
von einem Flughafen außerhalb der EU starten, nur für Fluggesellschaften, die der europäischen Gerichtsbarkeit unterliegen

Sie haben das Recht entweder auf:

eine vollständige Rückerstattung – einschließlich anderer Flüge der Fluggesellschaft, die Sie nicht im Rahmen derselben Buchung nutzen werden
oder einen Rückflug zum ersten Abflugort
oder einen Ersatzflug, der Sie an Ihr endgültiges Ziel bringt (in diesem Fall handelt es sich um eine Verspätung, nicht um eine Annullierung)

Sie haben außerdem einen Rechtsanspruch auf:

Unterstützung, wenn sich die Annullierung um 2 oder mehr Stunden verzögert
Entschädigung – wenn sich die Verspätung durch den angebotenen Ersatzflug um 3 oder mehr Stunden verzögert

Unterstützung bei der Organisation eines Ersatzflugs

Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen während der Wartezeit am Flughafen auf Ihren Ersatzflug bei Bedarf zu helfen. Dazu gehören:

Speisen und Getränke
Zugang zu Telefonaten und E-Mails
Hotelunterkunft, wenn Sie über Nacht festsitzen, sowie Fahrten zwischen Flughafen und Hotel

Wenn Sie am Flughafen keine Hilfe erhalten, bewahren Sie die Quittungen für Ihre Ausgaben auf, um sie später geltend zu machen. Fluggesellschaften zahlen nur für „angemessene“ Ausgaben – für Alkohol, teure Mahlzeiten oder Luxushotels erhalten Sie kein Geld zurück.

WIE HOCH IST DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN ANNULLIERTEN FLUG?
Entschädigung bei Flugausfall, wenn kein Ersatzflug angeboten wird

Fluggäste können eine Entschädigung in folgender Höhe erhalten:

250 € für alle Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1500 km;
400 € für alle Flüge zwischen zwei EU-Staaten mit einer Entfernung von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge mit einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km;
600 € für alle Flüge, die nicht unter (a) oder (b) fallen.
Wenn der Flug mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflugdatum annulliert wurde, kann keine Entschädigung für die Annullierung geltend gemacht werden.

Flugentschädigung bei einem Ersatzflug (zusätzlich zur Unterstützung)

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist und entweder:

der Ersatzflug Ihre Ankunft um 2 oder mehr Stunden verzögert ist
Ihr Flug mindestens 7 Tage vor Abflug annulliert wurde
ein Ersatzflug Sie an Ihr endgültiges Ziel bringt (in diesem Fall handelt es sich um eine Verspätung und nicht um eine Annullierung)

Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, hängt von folgenden Faktoren ab:

Wann der Flug annulliert wurde
Entfernung des Fluges
Abflug- und Ankunftszeiten des neu geplanten Fluges

Wenn Ihr Flug weniger als 7 Tage vor Abflug annulliert wurde:

Wenn der Flug weniger als 7 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum annulliert wurde, haben Sie zusätzlich zur Umbuchung oder Rückerstattung Anspruch auf Entschädigung.

Bei Flugannullierungen weniger als 7 Tage vor dem erwarteten Abflugdatum können Sie eine Entschädigung für die Flugannullierung verlangen. Die Beträge sind etwas höher, um die größeren Unannehmlichkeiten widerzuspiegeln, die Sie bei einer so kurzfristigen Annullierung im Vergleich zu 7 bis 14 Tagen erleiden.


FLUGDISTANZ DEPARTURE and ARRIVAL TIMES ENTSCHÄDIGUNGSBETRAG
Weniger als 1.500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 2 Stunden später als der gebuchte Flug 125 €
Ankunft – mindestens 2 Stunden später als der gebuchte Flug 250 €
1,500 km bis 3,500 km Abflug – mindestens 1 Stunde früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 3 Stunden später als der gebuchte Flug 200 €
Ankunft – mindestens 3 Stunden später als der gebuchte Flug 400 €
Mehr als 3.500 € Abflug – mindestens 1 Stunde früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 4 Stunden später als der gebuchte Flug 300 €
Ankunft – mindestens 4 Stunden später als der gebuchte Flug 600 €
Wenn Ihr Flug zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug annulliert wurde:

Wenn der Flug zwischen 7 und 14 Tagen vor dem ursprünglichen Abflugdatum annulliert wurde, haben Sie zusätzlich zu einer anderweitigen Beförderung oder einer Rückerstattung Anspruch auf eine Entschädigung.


FLUGDISTANZ DEPARTURE and ARRIVAL TİME ENTSCHÄDIGUNGSBETRAG
Weniger als 1.500 km Abflug – mehr als 2 Stunden früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 2 Stunden später als der gebuchte Flug 125 €
Abflug – mehr als 2 Stunden früher als gebuchter Flug Ankunft – mehr als 2 Stunden später als gebuchter Flug Ankunft – mehr als 4 Stunden später als gebuchter Flug 250 €
1,500 km bis 3,500 km Abflug – mehr als 2 Stunden früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 3 Stunden später als der gebuchte Flug 200 €
Abflug – mehr als 2 Stunden früher als gebuchter Flug Ankunft – 3 bis 4 Stunden später als gebuchter Flug Ankunft – mehr als 4 Stunden später als gebuchter Flug 400 €
Mehr als 3.500 km Abflug – mehr als 2 Stunden früher als der gebuchte Flug Ankunft – bis zu 4 Stunden später als der gebuchte Flug 300 €
Ankunft – 4+ Stunden später als gebuchter Flug 600 €
Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn

die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, wie z. B. schlechtes Wetter, oder
Sie14 Tage vor dem geplanten Flugdatum informiert wurden oder
Ihnen eine alternative Flugverbindung für dieselbe Strecke mit einem ähnlichen Arbeitsplan wie der ursprüngliche angeboten wurde.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie, wenn der ursprüngliche Flug verspätet war und Sie auf einen Alternativflug mit einer anderen Fluggesellschaft umgebucht wurden, der mehr als 3 Stunden Verspätung hat, Ansprüche gegenüber Ihrer ursprünglichen Fluggesellschaft geltend machen können und nicht gegenüber der Ersatzfluggesellschaft.