Flugreisen sind für Millionen Menschen weltweit die wichtigste Art des Langstreckentransports. Angesichts der Zunahme des Flugverkehrs ist es für Länder wichtig, strenge Vorschriften zum Schutz der Passagierrechte zu erlassen.
Die Türkei hat einen solchen Schutz durch ihre „Verordnung über Fluggastrechte“ eingeführt. Dieses Gesetz legt klare Richtlinien zu Themen wie Boarding, Annullierungen, große Verspätungen, Entschädigungsbeträge und mehr fest. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der „Verordnung über Fluggastrechte (SHY-PASSENGER)“, die von der Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGCA) der Türkei herausgegeben wurde.
Am 1. Januar 2012 hat die türkische Generaldirektion für Zivilluftfahrt eine Reihe von Vorschriften, bekannt als SHY-Passenger, eingeführt, die alle türkischen Fluggesellschaften, die in die Türkei ein- und aus ihr ausfliegen, sowie andere nicht-türkische Fluggesellschaften, die von der Türkei aus fliegen, einhalten müssen
Diese Vorschriften wurden weitgehend an die EG-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union angepasst, um sicherzustellen, dass Fluggäste, die in die Türkei, aus der Türkei oder innerhalb der Türkei reisen, ähnliche Rechte und Schutzmaßnahmen genießen.
Habe ich nach der türkischen Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung für meinen annullierten Flug?
Gemäß der türkischen Verordnung über Fluggastrechte haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 EUR in türkischer Lira, wenn Ihr Flug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft annulliert wird. Wie in der EG-Verordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände (z. B. schlechtes Wetter) zurückzuführen ist.
Habe ich nach der türkischen Verordnung Anspruch auf Entschädigung für meinen verspäteten Flug?
Im Gegensatz zur EG-Verordnung 261/2004 sieht die türkische Verordnung über Fluggastrechte keine Entschädigung für verspätete Flüge vor. Sie haben jedoch dennoch einige Rechte, die die Fluggesellschaft Ihnen einräumen muss (siehe unten).
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mir das Boarding gemäß der türkischen Verordnung verweigert wird?
Wenn Sie ein bestätigtes Ticket haben und Ihnen aufgrund einer Überbuchung unfreiwillig die Beförderung verweigert wird, bietet die türkische Verordnung eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 EUR in türkischen Lira.
Entschädigungsbeträge gemäß SHY-Verordnung (bei Annullierungen und Nichtbeförderung)
Situation | Verpflichtung der Fluggesellschaft |
---|---|
Abflug von einem türkischen Flughafen zu einem türkischen Flughafen | 100 EUR in Türkischen Lira |
Internationale Flüge (Flugstrecke unter 1.500 km) | 250 EUR in Türkischen Lira |
Internationale Flüge (Flugstrecke zwischen 1.500 km und 3.500 km) | 400 EUR in Türkischen Lira |
Internationale Flüge (Flugstrecke über 3.500 km) | 600 EUR in Türkischen Lira |
Die türkische Verordnung gilt für folgende Szenarien:
Es spielt keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen, wie alt Sie sind oder wie Sie Ihr Ticket gekauft haben. Alle Passagiere haben nach der türkischen Verordnung die gleichen Rechte. Sie müssen lediglich eine bestätigte Reservierung haben, um die Anweisungen der Fluggesellschaft befolgen zu können und rechtzeitig am Flughafen zum Einchecken zu erscheinen.
Zu den von der türkischen Verordnung über Fluggastrechte abgedeckten Fällen gehören die folgenden:
Türkische Fluggesellschaft | Nicht-türkische Fluggesellschaft | |
---|---|---|
Flüge ab der Türkei | Ja | Ja |
Flights arriving in Turkey | Ja | Nein |
Die türkische Verordnung bietet allen Passagieren, die von einer Flugunterbrechung betroffen sind, Rechte.
1) Flugannullierungen
Gemäß der türkischen Verordnung über Fluggastrechte muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug zu Ihrem endgültigen Zielort anbieten, wenn Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor dem Flugdatum annulliert wird. Oder, wenn Sie eine Rückerstattung anstelle einer anderweitigen Beförderung bevorzugen, muss die Fluggesellschaft Ihnen den Flugschein erstatten. Außerdem muss die Fluggesellschaft Ihnen bei Bedarf eine Hotelunterkunft sowie Mahlzeiten und Getränke anbieten. Sie haben auch Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 EUR in türkischen Lira, je nach Flugstrecke.
2) Nichtbeförderung
Gemäß den türkischen Vorschriften muss eine Fluggesellschaft, die einen Flug überbucht hat und einigen Passagieren die Beförderung verweigern muss, zunächst versuchen, freiwillige Passagiere zu finden, die bereit sind, auf ihren Sitzplatz zu verzichten und für einen späteren Flug gebucht zu werden.
Wenn es keine Passagiere gibt, die freiwillig auf ihren Sitzplatz verzichten, hat die Fluggesellschaft keine andere Wahl, als einigen Passagieren mit bestätigten Tickets die Beförderung zu verweigern. In diesem Fall haben Fluggäste, denen die Beförderung unfreiwillig verweigert wurde, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 EUR in türkischen Lira, je nach Flugstrecke. Außerdem muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug zu Ihrem Zielort oder eine Rückerstattung anbieten, wenn Sie dies bevorzugen. Darüber hinaus müssen Sie eine Hotelunterkunft und bei Bedarf auch Verpflegung erhalten.
3) Flugverspätungen
Der einzige Unterschied zwischen der türkischen Verordnung und der EG-Verordnung 261/2004 kommt zum Tragen, wenn Ihr Flug verspätet ist. Die türkische Verordnung über Fluggastrechte sieht keine finanzielle Entschädigung für verspätete Flüge vor, selbst wenn die Verspätung auf das Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen ist.
Die türkische Verordnung schreibt jedoch vor, dass Fluggesellschaften sich während der Verspätung um ihre Passagiere kümmern müssen. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können die Passagiere den Flug annullieren und eine vollständige Rückerstattung verlangen.
Im Unterschied zur EG-Verordnung 26/2004 wird in der türkischen Verordnung der Begriff „höhere Gewalt“ anstelle von „außergewöhnliche Umstände“ verwendet; im Grunde bezieht sie sich jedoch auf dieselben Situationen wie in der EG-Verordnung 261, die außerhalb der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens liegen.
Beispiele für solche Situationen sind politische Instabilität, meteorologische Bedingungen, die für die Durchführung des betreffenden Fluges nicht geeignet sind, Naturkatastrophen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und Streiks usw.
Fluggäste sollten dies berücksichtigen. Obwohl die Fluggesellschaften weiterhin für die Betreuung der Fluggäste und den anschließenden Transport verantwortlich sind, sind sie nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn die Flugverspätung oder die Verweigerung des Einstiegs durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Gemäß der türkischen Verordnung über Fluggastrechte müssen Fluggesellschaften am Check-in-Schalter und am Flugsteig die folgenden Informationen sowohl auf Türkisch als auch auf Englisch aushängen:
„Bitte fordern Sie am Check-in-Schalter oder am Flugsteig ein Schreiben an, das Ihre Rechte für den Fall festlegt, dass Ihnen das Boarding verweigert wird und Ihr Flug annulliert oder mindestens zwei Stunden verspätet ist.“
Das Luftfahrtunternehmen muss Ihnen außerdem eine formelle Mitteilung mit Einzelheiten zu der Hilfe und Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, zusenden, wenn es Ihnen die Beförderung verweigert oder Ihren Flug storniert.
Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, Ihnen bis zum Abflug die notwendige Betreuung zukommen zu lassen, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist.
Auf folgende Betreuung haben Sie Anspruch:
Wenn Sie aufgrund einer Flugunterbrechung über Nacht an Bord bleiben müssen, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelunterkunft anbieten, bei Bedarf auch den Transfer zum Hotel.
Wenn Ihr Flug verspätet ist, gelten diese Rechte nach 2 Stunden oder mehr. Und sie ändern sich, wenn die Verspätung länger wird. Weitere Informationen finden Sie unten.
Flugstrecke für den verspäteten Flug | Zeitrahmen für das Recht auf Betreuung |
---|---|
Flüge innerhalb der Türkei und internationale Flüge unter 1.500 km | Verspätungen von 2+ Stunden |
Internationale Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km | Verspätungen von 3+ Stunden |
Internationale Flüge über 3.500 km | Verspätungen von 4+ Stunden |
Die türkische Verordnung über Fluggastrechte gibt den Passagieren das Recht, in allen Fällen von Annullierungen und Nichtbeförderung eine Rückerstattung oder einen alternativen Flug zum Endziel zu verlangen. Die türkische Verordnung bietet Ihnen drei Optionen, wenn Ihr Flug annulliert wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird. Diese sind:
Sobald die Verspätung 5 Stunden überschreitet, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie damit einverstanden sind, den Flug nicht anzutreten. Wenn Sie bereits in den ersten Teil eines Anschlussflugs eingestiegen sind, sich aber entscheiden, nicht weiterzufliegen, erhalten Sie eine Rückerstattung und werden ohne zusätzliche Kosten zum Abflugort zurückgebracht.
Die türkischen Vorschriften verpflichten Fluggesellschaften, Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitperson (oder deren registrierten Begleithund) Vorrang einzuräumen.
Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen die ihnen zustehende Betreuung erhalten, sobald dies bei Unterbrechungen wie Nichtbeförderung, Annullierungen oder Verspätungen möglich ist.
Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass blinde oder sehbehinderte Personen Zugang zu geeigneten Kommunikationstechniken haben müssen.
Die türkischen Vorschriften schreiben vor, dass Fluggesellschaften allein reisenden Kindern Vorrang einräumen müssen. Kindern muss bei Störungen so schnell wie möglich die Betreuung zuteil werden, auf die sie Anspruch haben.
Gemäß der türkischen Verordnung über Fluggastrechte darf die Fluggesellschaft keine Zahlung für Upgrades verlangen, die Sie ohne Nachfrage erhalten.
Andererseits schreibt die Verordnung vor, dass Sie entschädigt werden müssen, wenn die Fluggesellschaft Sie aus irgendeinem Grund herabstuft. Im Falle einer Herabstufung muss die Fluggesellschaft Ihnen die Preisdifferenz entsprechend dem Datum, an dem Sie das Ticket gekauft haben, erstatten.
Fluggestrecke unter 1.500 km | 30 % des Ticketpreises |
Fluggestrecke 1.500 km bis 3.500 km | 50 % des Ticketpreises |
Fluggestrecke über 3.500 km | 75 % des Ticketpreises |
In der türkischen Verordnung über Fluggastrechte sind die Beträge in Euro statt in Türkischen Lira angegeben. Die Verordnung besagt, dass der Wechselkurs der Türkischen Republik Zentralbank am Tag des Ticketkaufs angewendet wird, was jegliche Verwirrung über Wechselkurse beenden sollte.
Die türkische Verordnung erkennt an, dass Sie möglicherweise eine Entschädigung nach den Vorschriften anderer Länder beantragen können, und besagt, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung nach anderen Vorschriften oder von anderen haftenden Parteien von Ihren Rechten unberührt bleibt. Gehen Sie jedoch nicht davon aus, dass Sie dadurch Anspruch auf eine doppelte Erstattung durch die Fluggesellschaft haben. Die türkische Verordnung sieht auch vor, dass jegliche Entschädigung, die Sie bereits erhalten haben und anderweitig geltend machen, von dem Betrag abgezogen werden kann, den Sie gemäß der türkischen Verordnung über Fluggastrechte geltend machen.
Die türkische Verordnung sieht vor, dass die Entfernung nach der Methode des „ausgezeichneten Kreises“ bestimmt wird, um Verwirrung über die Länge eines Fluges zu vermeiden.