Serbische Verordnung über Fluggastrechte

Die Angleichung des serbischen Rechtsrahmens an die EU-Standards hat zu erheblichen Veränderungen in der Luftfahrtindustrie des Landes geführt, insbesondere im Bereich der Fluggastrechte. Das Gesetz über Schuldverhältnisse und die Grundlagen der Eigentumsverhältnisse im Luftverkehr (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) hat sich zu einem wichtigen Bestandteil für die Gewährleistung einer fairen Behandlung und des Schutzes von Flugreisenden innerhalb der EU-Zone entwickelt.

Das Recht auf Entschädigung gemäß der serbischen Fluggastverordnung

Alle Fluggesellschaften, die aus der EU-Zone (einschließlich Norwegen, Island, Schweiz und Großbritannien) fliegen, sind gemäß der EG-Verordnung 261 und der Verordnung UK-261 verpflichtet, ihren Passagieren bei Flugannullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderung bestimmte Rechte zu gewähren.

Die Verordnungen EG261 und UK261 gelten jedoch nicht für Flüge, die in Serbien starten. Für solche Flüge gilt die serbische Fluggastverordnung.

Hier erfahren Sie, wer unter das Gesetz über Verpflichtungen und die Grundlagen der Eigentumsverhältnisse im Luftverkehr fällt:

  • Grundprinzip: Ihr Flug muss entweder von einem serbischen Flughafen starten oder von einem anderen Ort aus auf einem serbischen Flughafen ankommen.
  • Erweiterung des Geltungsbereichs durch das ECAA-Abkommen: Die Rechte gelten auch für Flüge, die von Flughäfen in diesen Ländern starten, die Teil des ECAA-Abkommens sind:
    • Albanien
    • Bosnien und Herzegowina
    • Nordmazedonien
    • Kosovo
    • Montenegro

Wichtiger Hinweis Wenn Sie von einem Land außerhalb des ECAA-Gebiets nach Serbien fliegen, können Sie dennoch eine Entschädigung beantragen, wenn die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ihren Sitz in einem der ECAA-Unterzeichnerländer hat.

Beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte:

  • Die serbischen Vorschriften bieten Schutz bei üblichen Flugunterbrechungen.
  • Ihr Anspruch wird dadurch bestimmt, wo Ihr Flug startet oder endet.
  • Das ECAA-Abkommen erweitert den Geltungsbereich auf mehrere Nachbarländer.

Gemäß der serbischen Verordnung haben Sie bei der Einreichung eines Antrags auf Entschädigung für Flugverspätung oder Erstattung für annullierte Flüge Anspruch auf Folgendes:

  • 250 € werden für eine Entfernung von bis zu 1500 km in RSD umgerechnet
  • 400 €, umgerechnet in RSD, für Flüge innerhalb des ECAA mit einer Flugstrecke von bis zu 1500 km und andere internationale Flüge mit einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 km
  • 600 € (in RSD umzurechnen) für alle Flüge über 3500 km.

Die von den Fluggesellschaften zurückgelegte Entfernung wird anhand des endgültigen Zielorts bestimmt, für den die Flüge verspätet waren oder annulliert wurden oder bei dem Ihnen das Boarding verweigert wurde, was zu einer Ankunft nach der geplanten Zeit führte.

Wenn Fluggästen gemäß Artikel 13 dieses Gesetzes eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten wird, dessen Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht überschreitet, und zwar

  • bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden,
  • drei Stunden bei allen Flügen innerhalb des ECAA-Raums über mehr als 1500 Kilometer und allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern;
  • vier Stunden bei allen Flügen, die nicht unter die oben genannten Punkte fallen.

Die Fluggesellschaften zahlen die Entschädigung für Flugverspätungen und die Rückerstattung für annullierte Flüge in bar, per elektronischer Überweisung, per Banküberweisung oder per Scheck oder mit unterzeichneten Vereinbarungen der Passagiere in Form von Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen.

Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn Ihr Flug von und nach Serbien geht und die Fluggesellschaft eine Verspätung des planmäßigen Abflugs erwartet, und zwar:

  • zwei Stunden oder mehr bei Flügen über eine Entfernung von bis zu 1500 km
  • drei Stunden bei allen Flügen innerhalb des ECAA über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km
  • vier Stunden oder mehr bei allen Flügen und anderen Flügen innerhalb des ECAA

muss der Flugdienstleister Ihnen Folgendes anbieten:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit, ohne Aufpreis
  • Zwei kostenlose Telefonate, Faxe, Telexe oder E-Mails

Wenn die erwartete Abflugzeit um mehr als einen Tag gegenüber der ursprünglichen Abflugzeit verschoben wird, bietet die Fluggesellschaft Ihnen außerdem Folgendes an:

  • Die Hotelunterbringung für eine oder mehrere Nächte, je nach Bedarf, ist kostenlos. Sie können den Aufenthalt bei Bedarf verlängern
  • Der Transport vom Flughafen zum Ort der Unterbringung und zurück kann kostenlos erfolgen.
  • Beachten Sie, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen, unabhängig von der Ursache, innerhalb der oben genannten Grenzen Unterstützung leisten und Ihre Rechte schützen müssen.
Entschädigung bei Annullierung von Flügen

Angenommen, Ihr Flug mit einer beliebigen Fluggesellschaft mit bestätigter Reservierung wird annulliert. In diesem Fall müssen die Behörden Ihnen gemäß den in der serbischen Fluggastrechteverordnung festgelegten Richtlinien die Wahl zwischen einer Rückerstattung, einer anderweitigen Beförderung oder einem anderen Flug anbieten.

Darüber hinaus besagt dasselbe Gesetz, dass Sie, wenn Sie sich für eine Rückerstattung entscheiden, innerhalb von sieben Tagen eine Rückerstattung der vollen Kosten Ihres Tickets für die nicht abgedeckte Reise erhalten, oder wenn der alternative Flug nicht mit Ihren Plänen übereinstimmt.

Wenn Sie sich für eine anderweitige Beförderung entscheiden, müssen die Fluggesellschaften Ihnen dabei helfen, Ihr Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, indem sie Ihnen einen Alternativflug oder eine andere vergleichbare Beförderungsmöglichkeit zu einem beliebigen Termin anbieten. Wenn es an Ihrem Zielort mehr als einen Flughafen gibt, suchen die Fluggesellschaften nach Flügen für diese Flughäfen und übertragen Ihre Buchung kostenlos, gemäß dem Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäß der serbischen Verordnung über Fluggastrechte.

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen sollten Fluggesellschaften Ihnen auch die in der serbischen Fluggastrechteverordnung genannten Vorteile bieten.

  • Zu den ergänzenden Leistungen gehören kostenlose Erfrischungen und Mahlzeiten je nach Wartezeit sowie zwei Telefonanrufe, Telex, Fax und E-Mails.
  • Kostenlose Hotelunterkunft, wenn der Flug mit geänderter Streckenführung am Tag nach der Annullierung stattfindet, oder bei Bedarf ein zusätzlicher Aufenthalt.
  • Kostenloser Transfer vom Flughafen zur Unterkunft und zurück.

Außerdem erhalten Sie eine Entschädigung in folgender Form:

Benachrichtigung Ankündigung eines alternativen Fluges Entschädigung Anwendbar
Mindestens sieben Tage im Voraus Abflug vor einer Stunde oder Ankunft später als zwei Stunden Ja
7-14 days vorher Abflug vor zwei Stunden oder Ankunft später als vier Stunden Ja
In weniger als 14 Tagen - Ja

Es gibt mehrere Ausnahmen von der Entschädigung bei Flugverspätungen. Die Fluggesellschaften haben das Recht, Ihren Anspruch abzulehnen, wenn:

  • Die Annullierung zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit mitgeteilt wurde.
  • Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor Ihrem Reisedatum über die Änderung des Arbeitsplans informiert wurden und Ihnen auch ein Alternativflug angeboten wurde, der Sie zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie die ursprüngliche Fluggesellschaft erreichte
  • Sie sieben Tage vor Ihrem Abflug über die Annullierung des Flugs informiert wurden und Ihnen eine alternative Flugroute angeboten wurde, damit Sie mehr als eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit oder spätestens zwei Stunden nach Ihrer ursprünglichen Ankunftszeit abfliegen können.
  • Die Fluggesellschaft bereits nachgewiesen hat, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und trotz aller zumutbaren Maßnahmen unvermeidbar war.
Pflicht zur Information der Passagiere über ihre Rechte

Gemäß der serbischen Verordnung über Fluggastrechte muss das ausführende Luftfahrtunternehmen sicherstellen, dass beim Check-in ein deutlich lesbarer Hinweis mit folgendem Text für die Fluggäste gut sichtbar angebracht wird: „Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich um mindestens zwei Stunden verspätet, fragen Sie am Check-in-Schalter oder am Flugsteig nach dem Text, in dem Ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf Entschädigung und Unterstützung, aufgeführt sind.“

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, stellt jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Vermerk zur Verfügung, in dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß diesem Gesetz dargelegt sind. Es sollte auch jedem Fluggast, der von einer Verspätung von mindestens zwei Stunden betroffen ist, einen entsprechenden Vermerk zur Verfügung stellen.

Die Kontaktdaten der nationalen benannten Stelle, bei der der Fluggast seine Rechte geltend machen kann, sollten dem Fluggast ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.