Die Angleichung des serbischen Rechtsrahmens an die EU-Standards hat zu erheblichen Veränderungen in der Luftfahrtindustrie des Landes geführt, insbesondere im Bereich der Fluggastrechte. Das Gesetz über Schuldverhältnisse und die Grundlagen der Eigentumsverhältnisse im Luftverkehr (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) hat sich zu einem wichtigen Bestandteil für die Gewährleistung einer fairen Behandlung und des Schutzes von Flugreisenden innerhalb der EU-Zone entwickelt.
Alle Fluggesellschaften, die aus der EU-Zone (einschließlich Norwegen, Island, Schweiz und Großbritannien) fliegen, sind gemäß der EG-Verordnung 261 und der Verordnung UK-261 verpflichtet, ihren Passagieren bei Flugannullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderung bestimmte Rechte zu gewähren.
Die Verordnungen EG261 und UK261 gelten jedoch nicht für Flüge, die in Serbien starten. Für solche Flüge gilt die serbische Fluggastverordnung.
Hier erfahren Sie, wer unter das Gesetz über Verpflichtungen und die Grundlagen der Eigentumsverhältnisse im Luftverkehr fällt:
Wichtiger Hinweis Wenn Sie von einem Land außerhalb des ECAA-Gebiets nach Serbien fliegen, können Sie dennoch eine Entschädigung beantragen, wenn die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ihren Sitz in einem der ECAA-Unterzeichnerländer hat.
Beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte:
Gemäß der serbischen Verordnung haben Sie bei der Einreichung eines Antrags auf Entschädigung für Flugverspätung oder Erstattung für annullierte Flüge Anspruch auf Folgendes:
Die von den Fluggesellschaften zurückgelegte Entfernung wird anhand des endgültigen Zielorts bestimmt, für den die Flüge verspätet waren oder annulliert wurden oder bei dem Ihnen das Boarding verweigert wurde, was zu einer Ankunft nach der geplanten Zeit führte.
Wenn Fluggästen gemäß Artikel 13 dieses Gesetzes eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten wird, dessen Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht überschreitet, und zwar
Die Fluggesellschaften zahlen die Entschädigung für Flugverspätungen und die Rückerstattung für annullierte Flüge in bar, per elektronischer Überweisung, per Banküberweisung oder per Scheck oder mit unterzeichneten Vereinbarungen der Passagiere in Form von Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen.
Wenn Ihr Flug von und nach Serbien geht und die Fluggesellschaft eine Verspätung des planmäßigen Abflugs erwartet, und zwar:
muss der Flugdienstleister Ihnen Folgendes anbieten:
Wenn die erwartete Abflugzeit um mehr als einen Tag gegenüber der ursprünglichen Abflugzeit verschoben wird, bietet die Fluggesellschaft Ihnen außerdem Folgendes an:
Angenommen, Ihr Flug mit einer beliebigen Fluggesellschaft mit bestätigter Reservierung wird annulliert. In diesem Fall müssen die Behörden Ihnen gemäß den in der serbischen Fluggastrechteverordnung festgelegten Richtlinien die Wahl zwischen einer Rückerstattung, einer anderweitigen Beförderung oder einem anderen Flug anbieten.
Darüber hinaus besagt dasselbe Gesetz, dass Sie, wenn Sie sich für eine Rückerstattung entscheiden, innerhalb von sieben Tagen eine Rückerstattung der vollen Kosten Ihres Tickets für die nicht abgedeckte Reise erhalten, oder wenn der alternative Flug nicht mit Ihren Plänen übereinstimmt.
Wenn Sie sich für eine anderweitige Beförderung entscheiden, müssen die Fluggesellschaften Ihnen dabei helfen, Ihr Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, indem sie Ihnen einen Alternativflug oder eine andere vergleichbare Beförderungsmöglichkeit zu einem beliebigen Termin anbieten. Wenn es an Ihrem Zielort mehr als einen Flughafen gibt, suchen die Fluggesellschaften nach Flügen für diese Flughäfen und übertragen Ihre Buchung kostenlos, gemäß dem Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäß der serbischen Verordnung über Fluggastrechte.
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen sollten Fluggesellschaften Ihnen auch die in der serbischen Fluggastrechteverordnung genannten Vorteile bieten.
Außerdem erhalten Sie eine Entschädigung in folgender Form:
Benachrichtigung | Ankündigung eines alternativen Fluges | Entschädigung Anwendbar |
---|---|---|
Mindestens sieben Tage im Voraus | Abflug vor einer Stunde oder Ankunft später als zwei Stunden | Ja |
7-14 days vorher | Abflug vor zwei Stunden oder Ankunft später als vier Stunden | Ja |
In weniger als 14 Tagen | - | Ja |
Es gibt mehrere Ausnahmen von der Entschädigung bei Flugverspätungen. Die Fluggesellschaften haben das Recht, Ihren Anspruch abzulehnen, wenn:
Gemäß der serbischen Verordnung über Fluggastrechte muss das ausführende Luftfahrtunternehmen sicherstellen, dass beim Check-in ein deutlich lesbarer Hinweis mit folgendem Text für die Fluggäste gut sichtbar angebracht wird: „Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich um mindestens zwei Stunden verspätet, fragen Sie am Check-in-Schalter oder am Flugsteig nach dem Text, in dem Ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf Entschädigung und Unterstützung, aufgeführt sind.“
Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, stellt jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Vermerk zur Verfügung, in dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen gemäß diesem Gesetz dargelegt sind. Es sollte auch jedem Fluggast, der von einer Verspätung von mindestens zwei Stunden betroffen ist, einen entsprechenden Vermerk zur Verfügung stellen.
Die Kontaktdaten der nationalen benannten Stelle, bei der der Fluggast seine Rechte geltend machen kann, sollten dem Fluggast ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.