Israelische Verordnung über Fluggastrechte

Fluggesellschaften sind nach dem israelischen Luftfahrtgesetz (IASL) verpflichtet, Sie zu benachrichtigen, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird, Ihr Flug von oder nach Israel annulliert wird oder sich um mehr als zwei Stunden verspätet. Fordern Sie am Check-in-Schalter oder am Flugsteig eine Kopie der Broschüre an, in der Ihre Rechte dargelegt sind, insbesondere in Bezug auf Erstattung und Unterstützung

In den folgenden Situationen haben Passagiere Rechte gemäß dem israelischen Luftfahrtgesetz:

  • Sie haben eine bestätigte Reservierung für ein von einer Fluggesellschaft betriebenes Flugzeug zu einem Tarif vorgenommen, der der Öffentlichkeit direkt oder indirekt zugänglich ist; ein
  • Sie sind vor Ablauf der von der Fluggesellschaft in den allgemeinen Reisebedingungen oder den geltenden Vorschriften festgelegten Check-in-Frist zum Check-in erschienen, es sei denn, Ihr Flug wurde annulliert; und
  • Sie reisen mit einem Flug, der von einem Flughafen in Israel startet oder auf einem solchen landet, es sei denn, es ist offensichtlich, dass Sie in diesem anderen Land Leistungen, Entschädigungen oder Unterstützung erhalten haben und dass diese Leistungen, Entschädigungen oder Unterstützung direkt Ihrem Anspruch gemäß ASL entsprechen; und
  • Das Boarding wurde nicht aufgrund eines in unseren Allgemeinen Reisebedingungen oder damit zusammenhängenden Vorschriften genannten Umstands abgelehnt; und
  • Ihr Flug wurde annulliert, hat mehr als zwei Stunden Verspätung oder Ihnen wurde das Boarding ohne Ihre Zustimmung verweigert

Verweigertes Boarding

Wenn nicht genügend Sitzplätze für alle Passagiere mit bestätigter Buchung verfügbar sind, wird die Fluggesellschaft, bevor sie anderen Passagieren unfreiwillig die Beförderung verweigert, Freiwillige bitten, ihre Plätze gegen Vorteile, die die Fluggesellschaft und der Freiwillige vereinbaren können, aufzugeben. Wenn es nicht genügend Freiwillige gibt und Ihnen das Boarding zwangsweise verweigert wird, haben Sie Rechte (genau wie im Falle einer Flugannullierung), es sei denn, Sie wurden aus triftigen Gründen abgewiesen, z. B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit oder unzureichender Reisedokumente.

Flugverspätung zwischen 2 und 8 Stunden

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als zwei Stunden, aber weniger als acht Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit verspätet ist.

Annullierung von Flügen und Verspätungen von mehr als 8 Stunden

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wurde, sich um mehr als acht Stunden verspätet hat oder vorverlegt wurde.

Beachten Sie, dass die Fluggesellschaft das Recht hat, eine Entschädigung abzulehnen, wenn:

  • Sie zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert werden; oder
  • Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert werden und die Möglichkeit erhalten, Ihre Reise so umzuleiten, dass Sie frühestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit abfliegen und spätestens vier Stunden nach der geplanten Abflugzeit an Ihrem Ziel ankommen; oder
  • Der Flug wurde aufgrund eines Streiks oder eines durch eine Regel geschützten Streiks annulliert; der Flug wurde annulliert, um die Verletzung des Sabbats oder eines jüdischen Feiertags zu verhindern. Diese außergewöhnlichen Umstände lagen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, selbst wenn die Fluggesellschaft alle angemessenen Vorkehrungen getroffen hatte.

Die oben genannten Klauseln gelten nicht, wenn Sie sich weigern, den Ersatzflug zu besteigen, weil er Ihrem(n) Reisebegleiter(n) nicht angeboten wurde, oder aus Sicherheitsgründen oder aus religiösen oder medizinischen Gründen.

Recht auf Entschädigung

Vorbehaltlich der oben aufgeführten Ausschlüsse haben Sie Anspruch auf die folgenden Beträge, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder Ihr Flug annulliert wird oder sich gegenüber der planmäßigen Abflugzeit um acht Stunden oder mehr verspätet:

A. 1.320 NIS für alle Flüge mit einer Flugstrecke von bis zu 2.000 km oder

B. 2.120 NIS für alle Flüge mit einer Flugstrecke zwischen 2.000 km und 4.500 km oder

C. 3.180 NIS für alle Flüge mit einer Flugstrecke von mehr als 4.500 km

Beträgt die Verspätung bei der Landung am Zielort weniger als 4 Stunden (bei Flügen der Kategorie A), 5 Stunden (bei Flügen der Kategorie B) oder 6 Stunden (bei Flügen der Kategorie C) gegenüber der ursprünglichen Landezeit, wird die oben genannte Entschädigung um 50 % gekürzt.

Recht auf Rückerstattung oder Umleitung

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, Ihr Flug annulliert wurde oder sich um mindestens acht Stunden verspätet hat, haben Sie folgende Möglichkeiten:

a) Innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt eines schriftlichen Antrags Erstattung des für das Flugticket gezahlten Betrags, einschließlich Gebühren, Abgaben, Steuern und anderer erforderlicher Zahlungen, ein Ersatzticket für Ihr gewünschtes Reiseziel oder

b) schnellstmögliche Weiterreise zu Ihrem Endziel unter gleichwertigen Beförderungsbedingungen; o

c) Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu Ihrem Endziel unter gleichwertigen Beförderungsbedingungen, vorausgesetzt, es sind Plätze verfügbar.

Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung und einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wenn Ihr Flug um mindestens fünf Stunden verspätet ist und Sie sich entscheiden, nicht zu reisen

Bei einer Verspätung von mindestens fünf Stunden haben Sie die Möglichkeit, sich den Flugpreis erstatten zu lassen oder eine anderweitige Beförderung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie nicht beabsichtigen, Ihre ursprüngliche Reise fortzusetzen. Sie haben jedoch nur dann Anspruch auf Erstattung, wenn der Flug aufgrund eines geschützten Streiks verspätet war. Wenn die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, die oben genannte Betreuung zu gewährleisten, erstattet sie Ihnen auf Anfrage Ihre angemessenen, quittierten Kosten

Innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt eines schriftlichen Antrags wird Ihnen der volle Betrag des Flugtickets erstattet, einschließlich Gebühren, Abgaben, Steuern und anderer erforderlicher Zahlungen.

Recht auf Betreuung

Sie erhalten die folgenden kostenlosen Optionen, wenn die Fluggesellschaft davon ausgeht, dass sich ein Flug um mindestens zwei Stunden verspätet:

a) Solange dies nicht zu einer weiteren Verzögerung des Abflugs des Flugzeugs führt, Mahlzeiten- und Getränkegutscheine, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen

b) Zwei Telefonanrufe, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails;

Wenn die Fluggesellschaft mit einer Verspätung von 5 bis 8 Stunden rechnet, werden Ihnen außerdem folgende Leistungen kostenlos angeboten:

c) Hotelunterkunft, falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder eine Verlängerung des geplanten Aufenthalts notwendig wird;

d) Beförderung zwischen Flughafen und Unterkunft (Hotel oder andere).

Recht auf Entschädigung im Falle einer Herabstufung

Falls Sie nicht in der gebuchten Kabinenklasse untergebracht werden und Ihnen ein Platz in einer niedrigeren Kabinenklasse als der auf Ihrem Ticket angegebenen angeboten wird, haben Sie folgende Rechte:

-Transfer von der First Class in die Business Class: Erstattung von 60 % des betroffenen Teils des Tickets

- Bei einem Transfer von der First oder Business Class in die Economy Class: Erstattung von 100 % des betroffenen Teils des Tickets.

Der betroffene Teil des Tickets wird auf der Grundlage des Gesamtpreises des Tickets multipliziert mit dem Verhältnis der Flugstrecke des Teils Ihrer Reise, für den Ihr Ticket herabgestuft wurde, zur Gesamtentfernung, für die Ihr Ticket erworben wurde, bestimmt.